ThürNatEVO

 



Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Thüringer Verordnung über die naturschutzrechtliche Ersatzzahlung vom 17. März 1999

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ThürNatEVO

Kerninhalte

Die Verordnung regelt die Höhe der Ersatzzahlung nach § 6 Abs. 9 des Thüringer Naturschutzgesetzes und das Verfahren ihrer Erhebung bei der Gestattung eines Eingriffs.