DGUV-Vorschrift 82 (ehemals GUV-V S 2)

 



Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Kindertageseinrichtungen (Ausgabe Mai 2007)

Link zum Rechtstext

DGUV-Vorschrift 82 (bisher nicht in Umwelt-Online)

Kerninhalte

Diese Unfallverhütungsvorschrift gilt für bauliche Gestaltung und Ausstattungen in Kindertageseinrichtungen, soweit dies zur Verhütung von Gefahren für Leben und Gesundheit der Kinder erforderlich ist und die den Kindern bestimmungsgemäß zugänglich sind.

Sie gilt nicht für Kindertageseinrichtungen, bei denen sich die Kinder ausschließlich in der freien Natur aufhalten und nicht an ein festes Gebäude gebunden sind.

Zusammengefasst in folgenden Summary-PflichtenKita_SumBescha