DGUV Grundsatz 305-002 (ehemals BGG/GUV-G 9102)

 



Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Prüfgrundsätze für Ausrüstungen, Geräte und Fahrzeuge der Feuerwehr (Ausgabe Mai 2021- aktualisierte Fassung Dezember 2021)

Link zum Rechtstext

DGUV Grundsatz 305-002

Kerninhalte

Die Prüfgrundsätze in diesem DGUV Grundsatz sind das Ergebnis universeller Gefährdungsbeurteilungen für die im Einsatz und Übungsdienst der Feuerwehr üblicherweise verwendeten Ausrüstungen, Geräte und Fahrzeuge und spiegeln somit den Stand der Technik wider. Sie dienen der Unterstützung der Personen, die die Prüfungen durchführen sowie derjenigen, die für die Organisation der Prüfungen verantwortlich sind.

Links zur Rechtsänderung

Review vom 01. Dezember 2021 I ; II
Review vom 02. Juni 2021