DGUV Regel 112-198 (ehemals BGR_GUV-R 198)

 



Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz (Ausgabe September 2019)

Link zum RechtstextDGUV Regel 112-198

Kerninhalte

Diese berufsgenossenschaftliche Regel findet Anwendung auf die Auswahl und die Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz.

Sie findet keine Anwendung beim Einsatz von Bergsportausrüstungen und auf die Auswahl und Anwendung von Zugangs- und Positionierungsverfahren unter Zuhilfenahme von Seilen.

Zusammengefasst in folgenden Summary-PflichtenAm_SumPSA

Links zur Rechtsänderung

Review vom 06. März 2023 
Review vom 01. September 2022 - Zusatzinfo: FBHM-126 „Schutzmaßnahmen gegen Absturz beim Be- und Entladen von Fahrzeugen am Beispiel großflächiger Bauteile im Fertigbau“
Review vom 01. September 2022 - Zusatzinfo: FBNG-012 „Absturz-Unfälle bei der Be- und Entladung von Silofahrzeugen in Mühlen und Futtermittelbetrieben wirksam verhindern“