DGUV Vorschrift 9 (ehemals BGV A8)

 



Zum 1. November 2012 außer Kraft gesetzt. 

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz vom 1. April 1995

Link zum RechtstextDGUV Vorschrift 9

Kerninhalte

Diese berufsgenossenschaftliche Unfallverhütungsvorschrift gilt für die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz.

Sie gilt nicht für die Kennzeichnung 

  • zur Regelung des öffentlichen Eisenbahn-, Straßenbahn-, Straßen-, Binnenschiffs-, See- und Luftverkehrs, 
  • beim Inverkehrbringen von Erzeugnissen oder Ausrüstungen, 
  • von gefährlichen Stoffen und Zubereitungen nach der Gefahrstoffverordnung.