DGUV Vorschrift 15 (ehemals BGV B11)

 



Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Elektromagnetische Felder (Ausgabe April 2002)

Link zum RechtstextDGUV Vorschrift 15

Kerninhalte

Diese berufsgenossenschaftliche Unfallverhütungsvorschrift gilt, soweit Versicherte elektrischen, magnetischen oder elektromagnetischen Feldern im Frequenzbereich 0 Hz bis 300 GHz unmittelbar oder deren mittelbaren Wirkungen ausgesetzt sind.

Sie gilt nicht für die Exposition von Patienten bei gewollter medizinischer Einwirkung von elektromagnetischen Feldern.

Zusammengefasst in folgenden Summary-PflichtenInst_SumPrüfpf

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Review vom 06. März 2023