DGUV Vorschrift 43 (ehemals BGV C27)

 



Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Müllbeseitigung (Ausgabe Oktober 1979)

Link zum RechtstextDGUV Vorschrift 43

Kerninhalte

Diese berufsgenossenschaftliche Unfallverhütungsvorschrift gilt für die Beseitigung von Müll sowie die hierfür erforderlichen Betriebsanlagen und -einrichtungen, Fahrzeuge, Maschinen, Geräte und Ausrüstungen.