DGUV Vorschrift 75 (ehemals BGV D32)

 



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Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Arbeiten an Masten, Freileitungen und Oberleitungsanlagen (Ausgabe April 1990)

Link zum RechtstextDGUV Vorschrift 75

Kerninhalte

Diese berufsgenossenschaftliche Unfallverhütungsvorschrift gilt für das Anbringen, Ändern, Instandhalten und Abnehmen elektrischer Betriebsmittel an Freileitungen, Oberleitungsanlagen sowie Masten und für den Einsatz von Leitungsfahrzeugen auf Freileitungen.