DGUV Vorschrift 77 (ehemals BGV D33)

 



Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Arbeiten im Bereich von Gleisen (Ausgabe April 1994)

Link zum RechtstextDGUV Vorschrift 77

Kerninhalte

Diese berufsgenossenschaftliche Unfallverhütungsvorschrift gilt für die Abwendung von Gefahren aus dem Bahnbetrieb bei Arbeiten im Bereich von Gleisen (Gleisbereich) von Schienenbahnen.

Zusammengefasst in folgenden Summary-PflichtenF2_SumGefährdb; FaSi_SumGefährdb