DGUV Vorschrift 68 (ehemals BGV D27)

 



Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Flurförderzeuge (Ausgabe Juli 1985)

Link zum RechtstextDGUV Vorschrift 68
ZusatzinformationenCheckliste - wiederkehrende Prüfung von Flurförderzeugen
DurchführungsanweisungenDGUV Vorschrift 68 DA

Kerninhalte

Diese berufsgenossenschaftliche Unfallverhütungsvorschrift gilt für Flurförderzeuge einschließlich ihrer Anhänger.

Sie gilt nicht für Flurförderzeuge mit durch Muskelkraft bewegtem Fahrwerk ohne Hubeinrichtung.

Zusammengefasst in folgenden Summary-PflichtenAm_SumFahrzeuge; F2_SumBeauft; F2_SumOrganisation; FM_SumBeauft; FM_SumOrg; Inst_SumBeauft; Inst_SumOrg_3; Inst_SumPrüfpf