DGUV Regel 110-002 (ehemals BGR 111)

 



Hinweis

Ersetzt durch die DGUV Regel 110-003 „Branche Küchenbetriebe“.


Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Arbeiten in Küchenbetrieben (Ausgabe Oktober 2006)

Link zum RechtstextDGUV Regel 110-002

Kerninhalte

Diese berufsgenossenschaftliche Regel enthält eine Vielzahl von Maßnahmen zur Verhütung von Gefahren für Leben und Gesundheit bei der Arbeit in Küchen.

Zu den Küchen gehören auch folgende Bereiche: 

  • Anlieferung 
  • Lager 
  • Kühlräume 
  • Speisenübergabe 
  • Spülzone