DGUV Vorschrift 56 (ehemals BGV D9)

 



Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Arbeiten mit Schussapparaten (Ausgabe April 1990)

Link zum RechtstextDGUV Vorschrift 56

Kerninhalte

Diese berufsgenossenschaftliche Unfallverhütungsvorschrift gilt für Arbeiten mit Schussapparaten, die für gewerbliche Zwecke bestimmt sind.