DGUV Regel 101-015 (ehemals BGR 188)

 





Die DGUV Regel 101-015 wurde aufgehoben.

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Sicherheitsregeln für den Feuerfestbau (Ausgabe April 1994)

Link zum RechtstextDGUV Regel 101-015

Kerninhalte

Diese berufsgenossenschaftliche Regel findet Anwendung auf Einrichtungen mit feuerfester Auskleidung.

Sie findet keine Anwendung auf Maßnahmen zum Schutz gegen Gefahren für Gesundheit und Leben von Personen, die bei Arbeiten im Feuerfestbau durch vorhandene oder entstehende Gefahrstoffe ausgelöst werden können.