DGUV Regel 112-989 (ehemals BGR 189)

 



Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Benutzung von Schutzkleidung (Ausgabe Oktober 1995 - aktualisierte Fassung Oktober 2007)

Link zum RechtstextDGUV Regel 112-989
ZusatzinformationenCheckliste - wiederkehrende Prüfung PSA gegen Absturz

Kerninhalte

Diese berufsgenossenschaftliche Regel findet Anwendung auf die Auswahl und die Benutzung von Schutzkleidung zum Schutz gegen mechanische Einwirkungen, Erfasstwerden durch bewegte Teile, thermische Einwirkung (z.B. Kälte und Wärme), Nässe, Wind, Stäube, Gase, heiße Dämpfe, elektrische Energie, Flammen, Funken, feuerflüssige Massen, chemische Stoffe (z.B. Säuren, Laugen, Lösemittel, Fette, Öle und feste Chemikalien), Mikroorganismen, Gefährdung durch den Fahrzeugverkehr (Warnkleidung) und Kontamination mit radioaktiven Stoffen.

Zusammengefasst in folgenden Summary-PflichtenAm_SumPSA; FaSi_SumBescha_2; FaSi_SumBescha_3; FaSi_SumBescha_5
Links zur Rechtsänderung

Review vom 06. März 2023 
Review vom 15. August 2022