DGUV Regel 113-015 (ehemals BGR 237)

 



Die Regel wurde durch die DGUV Regel 113-020 ersetzt.

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Hydraulik-Schlauchleitungen – Regeln für den sicheren Einsatz (Ausgabe Februar 2008)

Link zum RechtstextDGUV Regel 113-015

Kerninhalte

Diese berufsgenossenschaftliche Regel findet Anwendung auf Arbeitsmittel, in denen Hydraulikanlagen mit Hydraulik-Schlauchleitungen zum Antrieb in Maschinen, mobilen Arbeitsmitteln, Anlagen, Fahrzeugen sowie Schiffen und Offshore-Anlagen zum Einsatz kommen.

Dem Unternehmer (Arbeitgeber) und Verwender von Hydraulik-Schlauchleitungen soll eine konkrete Hilfe für die Gefährdungsbeurteilung und die daraus resultierenden Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Einsatz von Hydraulik-Schlauchleitungen an die Hand gegeben werden.