DGUV Regel 103-011 (ehemals BGR A3)

 



Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Arbeiten unter Spannung an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln (Ausgabe Januar 2006)

Link zum RechtstextDGUV Regel 103-011

Kerninhalte

Diese berufsgenossenschaftliche Regel konkretisiert die Forderungen der Unfallverhütungsvorschrift "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel" (BGV A3) hinsichtlich der Schutzmaßnahmen gegen die Gefährdungen durch Körperdurchströmung und Lichtbögen bei Arbeiten an aktiven Teilen aller Spannungsebenen, deren spannungsfreier Zustand nicht sichergestellt ist (Arbeiten unter Spannung).

Dabei werden von solchen Arbeiten ausgehende weitere mögliche Gefährdungen (z.B. Explosionsgefahr, unerwarteter Anlauf von Maschinen) nicht berücksichtigt.