DGUV Regel 103-013 (ehemals BGR B11)

 



Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Elektromagnetische Felder (Ausgabe Oktober 2001)

Link zum RechtstextDGUV Regel 103-013

Kerninhalte

Diese berufsgenossenschaftliche Regel findet Anwendung auf die Beschäftigung von Versicherten im Geltungsbereich der Unfallverhütungsvorschrift „Elektromagnetische Felder“ (BGV B11) und soll diese erläutern und konkretisieren.

Sie gilt, soweit Versicherte elektrischen, magnetischen oder elektromagnetischen Feldern im Frequenzbereich 0 Hz bis 300 GHz unmittelbar oder deren mittelbaren Wirkungen ausgesetzt sind.

Ihr Anwendungsbereich umfasst nicht nur alle Tätigkeiten von Versicherten innerhalb des Betriebs, sondern auch Tätigkeiten außerhalb des Betriebs, Tätigkeiten auf Bau- und Montagestellen, in Fahrzeugen und auf Schiffen sowie Tätigkeiten, die kurzzeitig oder gelegentlich auftreten, und den betrieblich bedingten Aufenthalt während Arbeitspausen.