DGUV Information 211-006 (ehemals BGI 528)

 



Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Sicherheit und Gesundheitsschutz durch Koordinieren (Ausgabe November 2013)

Link zum RechtstextDGUV Information 211-006

Kerninhalte

Diese berufsgenossenschaftliche Information soll dazu beitragen, in allen Mitgliedsunternehmen Arbeiten so vorzubereiten und durchzuführen, dass gegenseitige Gefährdungen vermieden werden.

Dieses Schutzziel gilt sowohl für die Tätigkeit der eigenen Mitarbeiter als auch bei Vergabe von Aufträgen an andere Unternehmen.