DGUV Information 209-014 (ehemals BGI 557)

 



Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Lackieren und Beschichten (Ausgabe August 2019)

Link zum RechtstextDGUV Information 209-014

Kerninhalte

Diese DGUV Information enthält die wichtigsten Anforderungen für Sicherheit und Gesundheit von Beschäftigten beim Lackieren und Beschichten. Dazu gehören Tätigkeiten wie Lohnbeschichtung, Fensterbau, Stahlbau, Fahrzeugbau, Schiffbau, Musikinstrumentenbau, Schreinerei und KFZ-Reparatur.

Die Information richtet sich in erster Linie an Beschäftigte, die diese Arbeiten durchführen. Aber auch Führungskräfte und im betrieblichen Arbeitsschutz tätige Personen werden unterstützt, zum Beispiel bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung und der Betriebsanweisungen sowie der Durchführung von Unterweisungen.

In der Information sind Gefährdungen und Maßnahmen für die folgenden Verfahren NICHT enthalten: Tauchen, Fluten, Gießen, Walzen, Tränken, Elektrotauchlackieren und Pulverbeschichten.