DGUV Information 201-012 (ehemals BGI 664)

 



Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Emissionsarme Verfahren nach TRGS 519 für Tätigkeiten an asbesthaltigen Materialien (Ausgabe Juli 2021)

Link zum RechtstextDGUV Information 201-012

Kerninhalte

In dieser DGUV Information wird das Anerkennungsverfahren der gesetzlichen Unfallversicherung für so genannte „emissionsarme Verfahren“ nach der Technischen Regel für Gefahrstoffe 519 „Asbest – Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten“ beschrieben. Damit sind solche Verfahren gemeint, durch die die Asbestfaserkonzentration am Arbeitsplatz im Schichtmittelwert unter 10.000 Fasern /m³ liegt.

Links zur Rechtsänderung

Review vom 09. Juli 2021