DGUV Grundsatz 309-003 (ehemals BGG 921)

 



Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Auswahl, Unterweisung und Befähigungsnachweis von Kranführern (Ausgabe Oktober 2004)

Link zum RechtstextDGUV Grundsatz 309-003

Kerninhalte

Dieser berufsgenossenschaftliche Grundsatz findet Anwendung auf die Auswahl, die Unterweisung und den Befähigungsnachweis von Kranführern.

Er enthält Maßstäbe für die Auswahl geeigneter Personen und Hinweise zu deren Unterweisung, um sie zum sicheren Führen von kraftbetriebenen bzw. teilkraftbetriebenen Kranen zu befähigen.

Auch für das Führen von handbetriebenen Kranen ist entsprechend der BGV A1 eine Unterweisung erforderlich. Hierbei sind Inhalte und Umfang auf die hierbei auftretenden Gefahren abzustimmen.

Zusammengefasst in folgenden Summary-PflichtenF2_SumOrganisation; FM_SumOrg; Inst_SumOrg_3