DGUV Grundsatz 315-201 (ehemals BGG 917)

 



Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Grundsätze für die Ausbildung von Sachkundigen für die Prüfung der künstlichen Beleuchtung an Arbeitsplätzen (Ausgabe Januar 2015)

Link zum RechtstextDGUV Grundsatz 315-201

Kerninhalte

Dieser berufsgenossenschaftliche Grundsatz enthält Anforderungen an die Ausbildung von fachkundigen Personen für die Überprüfung und Beurteilung der Beleuchtung von Arbeitsstätten.

Sicherheitsbeleuchtung und optische Sicherheitsleitsysteme sind nicht Gegenstand der Ausbildung nach diesem Grundsatz.