1. ProdSV
Link zum Rechtstext | Verordnung über elektrische Betriebsmittel |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Erste Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz vom 17. März 2016 |
Kerninhalte | Diese Verordnung ist auf neue elektrische Betriebsmittel, die auf dem Markt bereitgestellt werden, anzuwenden, sofern diese elektrischen Betriebsmittel zur Verwendung bei einer Nennspannung zwischen 50 und 1.000 Volt für Wechselstrom und zwischen 75 und 1.500 Volt für Gleichstrom vorgesehen sind. Sie ist nicht anzuwenden auf
|
Zusammengefasst in folgenden Summary-Pflichten | AufbwSum_Produktsicherheit; ProdS_SumBescha; ProdS_Sum1.ProdSV; ProdS_SumCE; QM_SumCE; Eink_SumCE; ProdS_SumBevollmächtigter; ProdS_SumEinführer; ProdS_SumHändler; ProdS_SumHersteller; Eink_SumVerbot |
Links zur Rechtsänderung |