DGUV Grundsatz 309-008 (ehemals BGG 956-1)

 





Der DGUV Grundsatz 309-008  wurde zurückgezogen.

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Hinweise für die Prüfung von Winden, Hub- und Zuggeräten (Ausgabe April 2004)

Link zum RechtstextDGUV Grundsatz 309-008

Kerninhalte

Dieser berufsgenossenschaftliche Grundsatz enthält Hinweise für die Prüfung von Winden, Hub- und Zuggeräten.

Die Prüfungen (vor der ersten Inbetriebnahme und nach wesentlichen Änderungen vor der Wiederinbetriebnahme ebenso wie wiederkehrende Prüfungen) erstrecken sich im Wesentlichen auf Dokumentation, Kennzeichnung, Tragkonstruktion, Triebwerke Ausrüstungen, Tragmitte, Befehlseinrichtungen, Schutz- und Sicherheitseinrichtungen.

Links zur RechtsänderungReview vom 01. Mai 2022