DGUV Regel 112-190 (ehemals BGR_GUV-R 190)

 



Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Benutzung von Atemschutzgeräten (Ausgabe November 2021)

Link zum RechtstextDGUV Regel 112-190

Kerninhalte

Diese berufsgenossenschaftliche Regel findet Anwendung auf die Auswahl und die Benutzung von Atemschutzgeräten für Arbeit und Rettung sowie für Fluchtzwecke.

Sie findet keine Anwendung auf den Einsatz von Atemschutzgeräten öffentlicher Feuerwehren und in Betrieben im Geltungsbereich des Bundesberggesetzes, soweit dort eigene Vorschriften bestehen. Werkfeuerwehren im Feuerwehreinsatz sind den öffentlichen Feuerwehren gleichgestellt.

Sie findet auch keine Anwendung auf Tauchgeräte und Höhenatmer.

Zusammengefasst in folgenden Summary-PflichtenAm_SumPSA; FaSi_SumBescha; FaSi_SumBescha_3; FaSi_SumBescha_5
Links zur RechtsänderungReview vom 06. März 2024
Review vom 06. April 2023
Review vom 06. März 2023  - Zusatzinfo: Persönliche Schutzausrüstung - Atemschutz – Eignung und Unterweisung (W 22-9)
Review vom 06. März 2023  - Zusatzinfo: Persönliche Schutzausrüstung - Atemschutz – Arten und Einsatzbereich von Filtern (W 22-4)
Review vom 01. Oktober 2022
Review vom 03. Dezember 2021
Review vom 01. August 2020