Verordnung über das Protokoll von 2000

 



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Verschmutzung durch gefährliche und schädliche Stoffe

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Verordnung über das Protokoll von 2000 über Vorsorge, Bekämpfung und Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Verschmutzung durch gefährliche und schädliche Stoffe vom 17. September 2007

Kerninhalte

Mit dieser Verordnung verpflichten sich die Vertragsparteien, einzeln oder gemeinsam alle geeigneten Maßnahmen im Einklang mit dem Protokoll 2000 und seiner Anlage zu ergreifen, um sich auf Verschmutzungsereignisse durch gefährliche und schädliche Stoffe vorzubereiten und sie zu bekämpfen.