GasNZV

 



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Gasnetzzugangsverordnung

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Verordnung über den Zugang zu Gasversorgungsnetzen vom 3. September 2010

Kerninhalte

Diese Verordnung regelt die Bedingungen, zu denen die Netzbetreiber den Netzzugangsberechtigten im Sinne des § 20 Absatz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) Zugang zu ihren Leitungsnetzen gewähren, einschließlich der Einspeisung von Biogas, sowie den Anschluss von Biogasanlagen an die Leitungsnetze, die Bedingungen für eine effiziente Kapazitätsausnutzung mit dem Ziel, den Netzzugangsberechtigten diskriminierungsfreien Netzzugang zu gewähren, sowie die Verpflichtungen der Netzbetreiber, zur Erreichung dieses Ziels zusammenzuarbeiten.

Zusammengefasst in folgenden Summary-Pflichten (Pflichten-Päckchen)Energie_SumNetzzugang
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