BbgSGPrüfV

 



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Brandenburgische Sicherheitstechnische Gebäudeausrüstungs-Prüfverordnung

Bezeichnung/ Link zum Rechtstext

Verordnung über die wiederkehrende Prüfung sicherheitstechnischer Gebäudeausrüstungen in baulichen Anlagen im Land Brandenburg vom 1. September 2003

Kerninhalte

Diese Verordnung gilt für die Prüfung sicherheitstechnischer Gebäudeausrüstungen in

  • Verkaufsstätten,
  • Versammlungsstätten,
  • Krankenhäusern und Pflegeheimen,
  • Beherbergungsstätten,
  • Mittel- und Großgaragen,
  • Hochhäusern und in
  • sonstigen Sonderbauten,

soweit sicherheitstechnische Gebäudeausrüstungen durch Verordnungen auf Grund der Bauordnung vorgeschrieben sind oder im Einzelfall gefordert werden.

Zusammengefasst in folgenden Summary-PflichtenAm_SumSonderbauten
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Review vom 01. Juni 2021 
Review vom 06. November 2020