DEÜV

 



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Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Verordnung über die Erfassung und Übermittlung von Daten für die Träger der Sozialversicherung vom 23. Januar 2006

Kerninhalte

Diese Verordnung enthält Vorschriften über die Erfassung und Übermittlung von Daten für die Träger der Sozialversicherung.

Sie bestimmt unter anderem die Meldepflichtigen und den zu meldenden Personenkreis.

Zusammengefasst in folgenden Summary-PflichtenHR_SumMitteilung
Links zur Rechtsänderung

Review vom 03. Januar 2023
Review vom 01. Januar 2023
Review vom 01. April 2022
Review vom 01. Juni 2021 
Review vom 1. Juli 2020