Verordnung (Euratom) 2016_52

 



Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Verordnung (Euratom) 2016/52 des Rates vom 15. Januar 2016 zur Festlegung von Höchstwerten an Radioaktivität in Lebens- und Futtermitteln im Falle eines nuklearen Unfalls oder eines anderen radiologischen Notfalls und zur Aufhebung der Verordnung (Euratom) Nr. 3954/87 des Rates und der Verordnungen (Euratom) Nr. 944/89 und (Euratom) Nr. 770/90 der Kommission

Link zum RechtstextVerordnung (Euratom) 2016/52

Kerninhalte

Diese Verordnung enthält Höchstwerte für die radioaktive Kontamination von:

  • Lebensmitteln gemäß Anhang I (Höchstwerte radioaktiver Kontamination von Lebensmitteln)
  • Lebensmitteln von geringerer Bedeutung gemäß Anhang II (Höchstwerte radioaktiver Kontamination von Lebensmitteln von geringerer Bedeutung)
  • Futtermitteln gemäß Anhang III (Höchstwerte radioaktiver Kontamination von Futtermitteln), die nach einem nuklearen Unfall oder einem anderen radiologischen Notfall, der/die zu einer erheblichen radioaktiven Kontamination von Lebens und Futtermitteln geführt hat oder wahrscheinlich führen wird, in Verkehr gebracht werden dürfen.

Sie legt auch das Verfahren zur Annahme und späteren Änderung von Durchführungsverordnungen zur Festlegung anwendbarer Höchstwerte fest.

Links zur RechtsänderungReview vom 06. August 2020