DüngG

 



Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Düngegesetz vom 9. Januar 2009

Link zum RechtstextDüngG

Kerninhalte

Zweck dieses Gesetzes ist es, 

  • die Ernährung von Nutzpflanzen sicherzustellen, 
  • die Fruchtbarkeit des Bodens, insbesondere den standort und nutzungstypischen Humusgehalt, zu erhalten oder nachhaltig zu verbessern, 
  • Gefahren für die Gesundheit von Menschen und Tieren sowie für den Naturhaushalt vorzubeugen oder abzuwenden, die durch das Herstellen, Inverkehrbringen oder die Anwendung von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Pflanzenhilfsmitteln sowie Kultursubstraten oder durch andere Maßnahmen des Düngens entstehen können, 
  • Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union, die Sachbereiche dieses Gesetzes, insbesondere über den Verkehr mit oder die Anwendung von Düngemitteln betreffen, umzusetzen oder durchzuführen.
Links zur RechtsänderungReview vom 03. Januar 2023
Review vom 01. September 2021
Review vom 01. Juli 2020