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Binnenschifffahrt-Abfallübereinkommen-Ausführungsgesetz

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Ausführungsgesetz zu dem Übereinkommen vom 9. September 1996 über die Sammlung, Abgabe und Annahme von Abfällen in der Rhein- und Binnenschifffahrt vom 27. Januar 2021

Kerninhalte

Dieses Gesetz gilt auf den Binnenwasserstraßen, die für Deutschland in Anlage 1 zum Übereinkommen vom 9. September 1996 über die Sammlung, Abgabe und Annahme von Abfällen in der Rhein- und Binnenschifffahrt genannt sind und für die an diesen Binnenwasserstraßen liegenden die Schleusen, Häfen, Umschlagsanlagen, Liege- und Anlegestellen.

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Review vom 08. Februar 2021