Verordnung (EU) 2016_631

 



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Netzkodex für Stromerzeuger

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Verordnung (EU) 2016/631 der Kommission vom 14. April 2016 zur Festlegung eines Netzkodex mit Netzanschlussbestimmungen für Stromerzeuger

Kerninhalte

Diese Verordnung enthält einen Netzkodex mit Vorschriften für den Anschluss von Gesamteinrichtungen zur Stromerzeugung an das Stromverbundnetz, zu denen synchrone Stromerzeugungsanlagen, nichtsynchrone Stromerzeugungsanlagen sowie nichtsynchrone Offshore-Stromerzeugungsanlagen zählen.

Die in ihr beschriebenen Anschlussbestimmungen gelten grundsätzlich für neue signifikante Stromerzeugungsanlagen.

Sie gilt unter anderem nicht für:

  • Stromerzeugungsanlagen, die als Notstromsysteme installiert wurden und weniger als fünf Minuten je Kalendermonat parallel zum Netz betrieben werden, wenn sich das Netz im Normalzustand befindet.
  • Stromerzeugungsanlagen, die nicht über einen ständigen Netzanschlusspunkt verfügen und von den Netzbetreibern verwendet werden, um vorübergehend Strom zu liefern, wenn die normale Netzkapazität nicht oder nicht vollständig zur Verfügung steht.
  • Speicheranlagen mit Ausnahme von Pump-Speicher-Stromerzeugungsanlagen