Gegenüberstellung GHS-Piktogramme und Gefahrensymbole nach GefStoffV
Nach mehr als 40 Jahren löst das „Globally Harmonised System of Classification and Labelling of Chemicals“ (GHS) das bisherige europäische System für die Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien ab. Im Rahmen der Umsetzung der GHS-Verordnung wurden dabei unter anderem auch die alt bekannten Gefahrensymbole in oranger Farbe (z. B. Andreaskreuz oder Totenkopf) auf den Verpackungen chemischer Produkte durch neue, rautenförmige Gefahrenpiktogramme mit roter Umrandung abgelöst.
Die DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) hat die Änderungen der Gefahrenpiktogramme in drei Informationsschriften zusammengefasst:
- Physikalisch-chemische Gefahren und Umweltgefahren (DGUV Information 213-035)
- Brand- und Explosionsgefahren (DGUV Information 213-036)
- Gesundheitsgefahren (DGUV Information 213-037)
In den nachfolgenden Grafiken werden neben der Gegenüberstellung der GHS-Piktogramme und der „alten“ Gefahrensymbole nach der Gefahrstoff-Verordnung (GefStoffV) auch die Gefahrenklassen, Gefahrenkategorien und die zutreffenden H- und R-Sätze aufgelistet:
1. Physikalisch-chemische Gefahren und Umweltgefahren
2. Brand- und Explosionsgefahren
3. Gesundheitsgefahren
Das jeweils zum Piktogramm gehörende Gefahrwort „Gefahr“ oder „Achtung“ ergibt sich aus dem Grad der Gefährdung, d.h. der Kategorie und dem H-Satz. In den Tabellen wird dies durch die farbliche Zuordnung hervorgehoben:
- rot = Gefahr
- blau = Achtung
- schwarz = kein Signalwort
Oxidierenden Feststoffen, Kategorie 3 - H-Satz 272 wurde beispielsweise das Signalwort „Achtung“ zugeordnet.