Verordnung (EG) Nr. 245_2009

 



Diese Verordnung wurde zum 1. September 2021 aufgehoben.

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Verordnung (EG) Nr. 245/2009 der Kommission vom 18. März 2009 zur Durchführung der Richtlinie 2005/32/EG des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung von Leuchtstofflampen ohne eingebautes Vorschaltgerät, Hochdruckentladungslampen sowie Vorschaltgeräte und Leuchten zu ihrem Betrieb und zur Aufhebung der Richtlinie 2000/55/EG des Europäischen Parlaments und des Rates

Link zum RechtstextVerordnung (EG) Nr. 245/2009
NormhistorieABl. EU

Kerninhalte

In dieser Verordnung werden Ökodesign-Anforderungen festgelegt, die für das Inverkehrbringen von Einsockel- oder Zweisockel-Leuchtstofflampen ohne eingebautes Vorschaltgerät, Hochdruckentladungslampen sowie Vorschaltgeräten und Leuchten zu ihrem Betrieb gelten, auch wenn diese in andere energiebetriebene Produkte eingebaut sind.

Sie enthält zudem unverbindliche Referenzwerte für Produkte, die zur Büro- und Straßenbeleuchtung bestimmt sind.

Links zur Rechtsänderung

Review vom 02. November 2021