Verordnung (EG) Nr. 850_2004

 



Hinweis

Die Verordnung wurde durch die neue POP-Verordnung (Verordnung (EU) 2019/1021) zum 15. Juli 2019 aufgehoben und ersetzt.


Link zum Rechtstext

POP-Verordnung

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Verordnung (EG) Nr. 850/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über persistente organische Schadstoffe und zur Änderung der Richtlinie 79/117/EWG

NormhistorieABl. EU

Kerninhalte

Das Ziel dieser Verordnung ist, unter besonderer Berücksichtigung des Vorsorgeprinzips die menschliche Gesundheit und die Umwelt vor persistenten organischen Schadstoffen zu schützen, und zwar durch das Verbot oder die möglichst baldige Einstellung oder die Beschränkung der Herstellung, des Inverkehrbringens und der Verwendung von Stoffen, die dem Übereinkommen von Stockholm über persistente organische Schadstoffe oder dem Protokoll von 1998 zum Übereinkommen von 1979 über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung betreffend persistente organische Schadstoffe unterliegen, sowie durch die Beschränkung der Freisetzungen solcher Stoffe auf ein Minimum mit dem Ziel der möglichst baldigen Einstellung dieser Freisetzungen, soweit durchführbar, und durch die Festlegung von Bestimmungen über Abfälle, die aus solchen Stoffen bestehen, sie enthalten oder durch sie verunreinigt sind (Anhang I-IV).
Es handelt sich überwiegend um Pflanzenschutzmittel oder deren Bestandteile (so DDT und Lindan), aber auch um Dioxine und Furane sowie um polychlorierte Biphenyle (PCB).

Die Verordnung gilt sowohl für Hersteller, Vertreiber und Anwender der in Anhang I und II genannten Stoffe als auch für Hersteller (Erzeuger), Besitzer und Entsorger von Abfällen.