Verordnung (EU) Nr. 510_2011

 



Hinweis

Die Verordnung wird zum 1. Januar 2020 durch die Verordnung (EG) Nr. 2019/631 ersetzt.


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Festsetzung von Emissionsnormen für neue leichte Nutzfahrzeuge zur Verringerung der CO2-Emissionen

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Verordnung (EU) Nr. 510/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Mai 2011 zur Festsetzung von Emissionsnormen für neue leichte Nutzfahrzeuge im Rahmen des Gesamtkonzepts der Union zur Verringerung der CO2-Emissionen von Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen

NormhistorieABl. EU

Kerninhalte

In dieser Verordnung werden Anforderungen an die CO2- Emissionsleistung neuer leichter Nutzfahrzeuge aufgestellt.

Der in dieser Verordnung festgelegte CO2-Emissionsdurchschnitt für neue leichte Nutzfahrzeuge von 175 g CO2/km wird gemäß der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 und ihrer Durchführungsvorschriften gemessen und ist durch Verbesserungen bei der Motorentechnik sowie innovative Technologien zu erreichen. Für die Zeit ab 2020 wird ein Zielwert für die durchschnittlichen Emissionen von in der Union zugelassenen neuen leichten Nutzfahrzeugen von 147 g CO2/km festgesetzt.
 
Diese Verordnung gilt für Kraftfahrzeuge mit einer Bezugsmasse von höchstens 2.610 kg und für Fahrzeuge, auf die die Typgenehmigung gemäß Artikel 2 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 erweitert wird, die in der Union erstmals zugelassen werden und zuvor nicht außerhalb der Union zugelassen waren.