Verordnung (EU) Nr. 601_2012

 



Die Verordnung ist seit dem 01.01.2021 nicht mehr gültig.

Link zum Rechtstext

Monitoring-Verordnung

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Verordnung (EU) Nr. 601/2012 der Kommission vom 21. Juni 2012 über die Überwachung von und die Berichterstattung über Treibhausgasemissionen gemäß der Richtlinie 2003/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates

NormhistorieABl. EU

Kerninhalte

Zur neuen Handelsperiode sind ab dem 1. Januar 2013 die neuen Vorschriften für die Berichterstattung von Treibhausgasemissionen gültig. Dazu gibt es im Wesentlichen folgende Neuerungen: 

  • Änderungen der Anforderungen zum Überwachungsplan 
  • Eine neue Pflicht zur Erstellung eines Verbesserungsberichts 
  • Die Neubetrachtung von kontinuierlichen Emissionsmessungen für die Bestimmung von CO2-Emissionsquellen als gleichwertig zu den Berechnungsmethoden 
  • Ergänzung der Regelungen für Massenbilanzglieder und Beantragung von Erleichterungen 
  • Neue Definitionen und Vereinfachungen im Zusammenhang mit biogenen Brennstoffen sowie 
  • Neue Anzeige-/Genehmigungspflichten für Anlagen mit geringen Emissionen
Links zur RechtsänderungReview vom 08. Januar 2021