DGUV Regel 109-008 (ehemals BGR 157)

 





Die DGUV Regel 109-008 wurde aufgehoben.

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Fahrzeuginstandhaltung (Ausgabe Januar 2005)

Link zum RechtstextDGUV Regel 109-008

Kerninhalte

Diese berufsgenossenschaftliche Regel findet Anwendung auf die Instandhaltung, Änderung, Ergänzung und Demontage von Fahrzeugen, Fahrzeugteilen sowie auf die dazu benutzten Anlagen und Einrichtungen.