DGUV Information 209-007 (ehemals BGI 550)

 



Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Fahrzeug-Instandhaltung (Ausgabe August 2018)

Link zum RechtstextDGUV Information 209-007

Kerninhalte

Diese berufsgenossenschaftliche Information konkretisiert auszugsweise die DGUV Regel 109-009 mit gleichem Titel.

Sie wendet sich an die Beschäftigten in den Betrieben der Fahrzeuginstandhaltung. Sie soll – auch anhand von Unfallerfahrungen – zeigen, wie Unfälle vermieden werden können, sodass ein sicheres Arbeiten zur Selbstverständlichkeit wird.

Sie unterstützt zudem bei der Gefährdungsbeurteilung an den verschiedenen Arbeitsplätzen und Tätigkeiten.

Zusammengefasst in folgenden Summary-PflichtenBetrIng_SumGfstoff; F2_SumBeauft; FM_SumBeauft; Inst_SumBeauft; Inst_SumBescha_4