GüKG

 



Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Güterkraftverkehrsgesetz vom 22. Juni 1998

Link zum RechtstextGüKG

Kerninhalte

Das Gesetz regelt den Güterkraftverkehr als geschäftsmäßige oder entgeltliche Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen, die einschließlich Anhänger ein höheres zulässiges Gesamtgewicht als 3,5 Tonnen haben. Dabei eingeschlossen wird unter bestimmten Bedingungen auch der innerbetriebliche Güterkraftverkehr.

TagsGüKVG; GüterKG; GüterKVG; GütKVG; GKraftverkehrsG; GüterKraftVG; GüterKVerkehrG
Links zur Rechtsänderung

Review vom 01. Februar 2024
Review vom 08. März 2023 
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