DGUV Regel 101-003 (ehemals BGR_GUV-R 118)

 



Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Umgang mit beweglichen Straßenbaumaschinen (Ausgabe September 2013)

Link zum RechtstextDGUV Regel 101-003

Kerninhalte

Diese berufsgenossenschaftliche Regel findet Anwendung auf Arbeiten mit beweglichen Straßenbaumaschinen auf Baustellen.

Sie richtet sich in erster Linie an Unternehmer, denen sie Hilfestellungen gibt, wie Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit gewährleistet werden können.