Richtlinie 2002/32/EG

 



Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Richtlinie 2002/32/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. Mai 2002 über unerwünschte Stoffe in der Tierernährung

Link zum Rechtstext

Unerwünschte Stoffe in der Tierernährung

Kerninhalte

Diese Richtlinie normiert, dass zur Tierernährung bestimmte Erzeugnisse nur dann zur Verwendung in der Gemeinschaft aus Drittländern eingeführt, in der Gemeinschaft in den Verkehr gebracht und oder in der Gemeinschaft verwendet werden dürfen, wenn sie unverdorben, unverfälscht und von handelsüblicher Beschaffenheit sind und somit bei bestimmungsgemäßer Verwendung keine Gefahr für die Gesundheit von Mensch oder Tier oder für die Umwelt darstellen und die tierische Erzeugung nicht beeinträchtigen können.