Umweltgesetze und -vorschrften
Umweltgesetze und -vorschriften
Bezieht sich auf Bestimmungen zu umweltrelevanten Themen aller Art (d. h. Emissionen, Abwasser und Abfall sowie Materialeinsatz, Energie, Wasser und Biodiversität), die auf die Organisation anwendbar sind. Dies schließt bindende freiwillige Vereinbarungen mit Aufsichtsbehörden ein, die anstelle der Umsetzung einer neuen Vorschrift entwickelt wurden. Freiwillige Vereinbarungen können anwendbar sein, falls die Organisation der Vereinbarung direkt beitritt oder falls öffentliche Stellen die Vereinbarung kraft Rechtsvorschrift auf Organisationen in ihrem Gebiet für anwendbar erklären.