Bezeichnung | Satzung über die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen in der Fassung der am 11. Dezember 2023 beschlossenen vierzehnten Änderungssatzung |
Link zum Rechtstext | Abfallwirtschaftssatzung Landkreis Enzkreis (einschließlich Gebühren) |
Kerninhalte | Diese Satzung bestimmt, dass der Landkreis Enzkreis, dem die Städte Mühlacker und Heimsheim sowie die Gemeinden Illingen und Mönsheim angehören, die Entsorgung der in seinem Gebiet angefallenen und überlassenen Abfälle als öffentliche Einrichtung betreibt. Die Abfallentsorgung umfasst die Verwertung und Beseitigung von Abfällen. Sie regelt unter anderem den Anschluss- und Benutzungszwang sowie die Benutzungsgebühren. |
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