Kerninhalte | Diese Richtlinie legt Mindestvorschriften in Bezug auf Sicherheit und Gesundheitsschutz in Arbeitsstätten fest. Sie gilt nicht für - Transportmittel, die außerhalb des Unternehmens und/oder des Betriebs genutzt werden, sowie für Arbeitsstätten in Transportmitteln,
- Baustellen und Wanderbaustellen,
- die mineralgewinnende Industrie,
- Fischereifahrzeuge,
- Felder, Wälder und sonstige Flächen, die zu einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb gehören, aber außerhalb seiner bebauten Fläche liegen.
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