Emissionsgrenzwerte bzw. -bandbreiten sind seitens der Behörden direkt aus den BVT-Schlussfolgerungen zu übernehmen. Die Überprüfung und ggf. Aktualisierung von Genehmigungen durch die zuständigen Behörden zur Haupttätigkeit hat innerhalb von vier Jahren nach Veröffentlichung neuer bzw. aktualisierter BVT-Schlussfolgerungen für Anlagen nach IED zu erfolgen, wobei innerhalb dieser vier Jahre die neuen Anforderungen bereits erfüllt werden sollen.

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