April-Ausgaben Reports

War es im ersten Quartal 2016 noch verhältnismäßig ruhig, schlägt der April umso mehr mit Änderungen zu. Im noch laufenden Monat haben wir insgesamt 113 Rechtsänderungen bewertet, von denen wir 22 als allgemein relevant eingestuft haben.

Um Ihnen neben den Filterfunktionen (Sachgebiet, Branche) im Report eine weitere Hilfestellung zu geben, versuchen wir nachfolgend eine Priorisierung der Änderungen nach ihrer Bedeutsamkeit darzustellen:

Schön zu wissen als Vorwarnung

Hierunter fällt definitiv die Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes, dessen maximale Folge für betroffene Unternehmen (Verwendung von Gewässern in Form einer „Gewässerbewirtschaftung“ mit Entnahme bzw. Abgabe) eine Erhöhung der Kosten für die Wassernutzungen sein kann.

Außerdem ist die neue DGUV Information 204-021 „Dokumentation der Erste-Hilfe-Leistungen (Meldeblock)“ als „schön zu wissen“ einzustufen. Die entsprechende Pflicht aus der DGUV Vorschrift 1sollte für Sie nichts Neues sein – die „neue Form“ der Umsetzung ist vielleicht dennoch interessant für Sie. 

Gut zu wissen bei keinem bis geringem Handlungsbedarf

In diese Kategorie ordnen wir die Änderungen des Eisenbahnrechts und die meisten Änderungen zur Produktsicherheit ein. Die Aktualisierung der DB-Richtlinien ist vorwiegend redaktioneller Natur – wir empfehlen die neuen Anforderungen des Anhangs „Gleisfreimeldeeinrichtungen, Gleisschaltmittel“ der DB-Ril 810.0200 zu prüfen und ggf. einzuhalten.

Die geänderten Rechtsvorschriften zur Produktsicherheit sind zwar in vielen Rechtsregistern enthalten, doch tatsächlich betroffen sind die Hersteller und Inverkehrbringer von

  • einfachen Druckbehältern (6. ProdSV),
  • Aufzügen (12. ProdSV),
  • PSA (persönliche Schutzausrüstung; Verordnung (EU) 2016/425) und
  • Gasverbrauchseinrichtungen (z.B. Geräte zum Kochen, zur Kühlung, zur Raumheizung, zur Warmwasseraufbereitung; Verordnung (EU) 2016/426).

Verwender dieser Produkte profitieren vom höheren „Papieraufwand“, der seitens der Hersteller und Inverkehrbringer anfällt. Das Mehr an Informationen kann bei der Auswahl der Produkte und ihrer Kontrolle auf Konformität dienlich sein. Hersteller und Inverkehrbringer stufen die Änderungen natürlich in die nächste Kategorie als „(sehr) wichtig zu wissen" ein. Die Neuerungen werden für sie nicht überraschend sein, da in den meisten Fällen das übergeordnete EU-Recht bereits vor zwei Jahren geändert wurde. Gleich geblieben ist übrigens der rechtliche Rollenwechsel von „Verwendern" zu „Herstellern", wenn wesentliche Änderungen an den Arbeitsmitteln vorgenommen werden.

Für Hersteller von Kraftstoffen sind die Änderungen der Biokraft-NachV und der 36. BImSchV bedeutsam. Es sind neue Biokraftstoffe zugelassen worden, und es wurden neue Grenzwerte zur Treibhausgasminderung eingeführt, die nachweislich und fristgerecht einzuhalten sind.

Außer Kraft getretene und neue Multilaterale Vereinbarungen sind das Thema von gleich zwei Beiträgen des Reports im April für Gefahrgutbeauftragte.

Facilitymanager interessiert die Änderung des Mess- und Eichgesetzes, da sie eine neue Nachweispflicht bezüglich der Beauftragung von Messdienstleistern beinhaltet.

(Sehr) wichtig zu wissen bei geringem bis großem Handlungsbedarf

Die Novelle des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (siehe eco Compliance Report 1/2016) betraf nicht nur Betreiber von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen, sondern auch stromkostenintensive Unternehmen, die eine Reduzierung der KWK-Umlage beantragen können. Für diese wurde nämlich eine Meldepflicht eingeführt, die – nach aktueller Klarstellung der Übertragungsnetzbetreiber – zum 31. März ab dem Jahr 2017 gilt.

Da mehrere unserer Kunden auch Hersteller, Einführer oder Händler von elektrischen Betriebsmitteln sind und für sie neue Pflichten eingeführt wurden, stufen wir als einzige Aktualisierung des Sachgebiets Produktsicherheit die Neufassung der 1. ProdSV von Haus aus als sehr wichtig ein.

Für Kraftfahrzeughersteller gibt es künftig noch viel zu tun: Die aktuelle Änderung der Abgasnormen führt die neuen Prüfverfahren RDE und PEMS (real driving emissions, portables Emissionsmesssystem) ein – derzeit noch ohne neue verbindliche Grenzwerte.

Im Sachgebiet Arbeitssicherheit stufen wir den neuen DGUV Grundsatz 313-002 zum Freimessen als sehr wichtig ein, da in der Praxis häufig unklar ist, wann „enge Räume“ überhaupt vorliegen. Die entsprechenden Anforderungen (Gefährdungsbeurteilung, Arbeitsablauforganisation, Qualifizierung von Sicherungsposten etc.) bei Vorhandensein von „engen Räumen“ werden im beigefügten Report erläutert.

Bedeutende Änderungen in den Legal Compliance Sachgebieten

Auch in den Legal Compliance Sachgebieten haben wir diesen Monat einiges zu berichten. Im Arbeits- und Sozialrecht wurde ein erstes Gesetz zur Änderung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG) erlassen. Daneben wurden zahlreiche neue Mindestlöhne u.a. für Beschäftigte im Gerüstbauerhandwerk, für ungelernte Arbeitnehmer aus dem Maler- und Lackierhandwerk und für Zeitarbeiter nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz festgesetzt.

Für Unternehmen, die Zollverfahren tätigen, ist sicherlich die Änderung der Außenwirtschaftsverordnung von Interesse. Zudem wurde die Sanktionsliste der Verordnung (EG) Nr. 881/2002 um eine weitere Person (Nayef Salam Muhammad Ujaym Al-Hababi) ergänzt.

Hersteller von Kommunikationsgeräten sollten die Änderung des Gesetzes über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen (FTEG) beachten.