Ad-hoc-Mitteilung: Werbung mit CE-Kennzeichen

Das OLG Düsseldorf entschied in einem Urteil vom 25. Februar 2016 (Az.: I-15 U 58/15), dass es irreführend sei, mit einem CE-Kennzeichen in unmittelbarer Nähe zu einem „echten“ Prüfzertifikat (z.B. TÜV) zu werben.

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