FlBauVwV SH

 



Die Verwaltungsvorschrift ist mit Ablauf des 31. Mai 2018 außer Kraft getreten (§ 8.2).

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Verwaltungsvorschriften über Ausführungsgenehmigungen für Fliegende Bauten und deren Gebrauchsabnahmen vom 5. Juni 2013

Link zum RechtstextFlBauVwV SH

Kerninhalte

Diese Verwaltungsvorschrift regelt die Ausführungsgenehmigungen für Fliegende Bauten nach § 76 LBO und deren Gebrauchsabnahmen.

Anlage 1 enthält die FlBauR.